Auswirkungen der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe auf in der Prostitution tätige Frauen

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

FW|FÜR Fraktion

Veröffentlicht

21. Oktober 2020

Thema: Auswirkungen der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 18.03.2020 auf in der Prostitution tätige Frauen

1. Wie viele in der Prostitution tätige Personen haben im entsprechenden Zeitraum Leistungen über das Jobcenter beziehen können?

1.1 Wie viele Personen waren nicht antragsberechtigt?

1.2 Warum waren diese Personen nicht antragsberechtigt?

1.2 Wie wurde diesen Personen in ihrer wirtschaftlichen Notlage geholfen?

2. Wie viele Personen waren nach Schätzungen der Polizei, insbesondere der AG Rotlicht, des Ordnungsamts und des Gesundheitsamtes, trotz des Prostitutionsverbots aktiv?

2.1 Wie kommt eine Schätzung ggf. zu Stande?

2.2 Wie, in welcher Höhe und in welchem Umfang wurden Bußgelder für Personen in der Prostitution und Sexkäufer ausgestellt?

2.3 Wie hat sich der Zugang / Zugriff auf die Zielgruppe gestaltet im Hinblick auf Kontroll-, Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten?

3. Wie hat sich aus Sicht der Polizei die Situation im Prostitutionsmilieu während des Verbots entwickelt? Insbesondere mit dem Fokus auf Zuhälterei, Zwangsprostitution und andere Formen der Ausbeutung und Kriminalität.

3.1 Konnte durch das Verbot ein Rückgang von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution beobachtet werden?

4. Wie viele in der Prostitution tätigen Personen haben sich während der Zeit mit einem Ausstiegswunsch an die Beratungsstellen und/oder Behörden gewendet?

4.1. Wie viele Personen konnten während der Zeit erfolgreich beim Ausstieg geholfen werden?

4.2. Woran scheiterte ggf. die praktische Umsetzung des Ausstiegswunsch?

5. Wie ist das Fazit der Stadt Karlsruhe, der Polizei, des Ordnungsamts, des Gesundheitsamts und der Beratungsstellen von Luis.e und The Justice Project e.V. auf die Erfahrungen der letzten Monate, insbesondere unter der politischen Fragestellung des gesetzlichen Umgangs mit der Prostitution?

Begründung
Die Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 18.03.2020 auf in der Prostitution tätige Frauen trat am 19.03.2020 in Kraft. Vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde die Allgemeinverfügung am 06.10.2020 ab dem 12.10.2020 außer Vollzug gesetzt. Da diese Menschen als besonders vulnerable Gruppe in unserer Stadt gelten, möchte unsere Fraktion in Erfahrung bringen, wie sich die Situation in der Prostitution entwickelt hat.

Lesen die Antwort der Verwaltung hier