Bewertung von Beschickerinnen und Beschickern bei Miteigentümerwechseln

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

Veröffentlicht

9. Mai 2023
  1. Werden Bewerbungen um einen Standplatz für Beschickerinnen und Beschicker als neue Bewerberinnen und Bewerber registriert, statt dem Greifen einer Stammbeschickereigenschaft, wenn es zu einem Miteigentümerwechsel oder der Aufnahme eines Familienmitglieds in einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder der Juristische Person kam?
  2. Wenn ja, auf welcher Grundlage werden diese nicht als Stammbeschicker oder Stammbeschickerinnen gezählt?

Begründung

Beschickerinnen und Beschicker haben uns berichtet, dass bei einem Eigentümer- oder Gesellschafterwechsel, gerade im Blick auf einen Miteigentümerwechsel oder der Aufnahme eines Familienmitglieds, die Stammbeschickereigenschaft wegfällt, obwohl es sich um die selbe juristische Person oder GbR handelt. Dies ist aus unserer Sicht äußerst bedenklich und wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf.

Wir alle wissen, wie wichtig traditionsreiche Beschickerinnen und Beschicker für den Karlsruher Christkindlesmarkt sind. Diese Betriebe tragen seit Jahren und teilweise sogar seit Generationen zum Erfolg des Marktes bei. Doch wenn bei einem Eigentümer- oder Gesellschafterwechsel die Stammbeschickereigenschaft wegfällt, wird die Kontinuität und Tradition dieser Betriebe in Frage gestellt. Das kann langfristig negative Auswirkungen auf den Karlsruher Christkindlesmarkt haben. Es sollte deswegen sichergestellt werden, dass eine Übertragung von Eigentums- oder Gesellschafterrechten keinen Einfluss auf die Stammbeschickereigenschaft hat. Dies wollen wir durch diese Anfrage klären.

Unterzeichnet:

Jürgen Wenzel

Friedemann Kalmbach

Petra Lorenz