Grötzinger Hortsituation

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

Veröffentlicht

4. Dezember 2023
  1. Bei welchem Amt liegt die Zuständigkeit für die Hortsituation in Grötzingen, vor allem im Übergang zum Schuljahr 2026/27?
  2. Welche Lösung kann die Stadt den betroffenen Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern anbieten, bzw. wie kann die Stadt Planungssicherheit für die Elternschaft bieten?

Begründung

Nach aktuellem Stand – ab Sommerferien 2025 – droht, dass 120 Grundschulkinder in Grötzingen ohne Hort-Betreuung sein werden. Der Rechtsanspruch ab Sommer 2026 kommt für diese zu spät. Das Hauptproblem besteht darin, dass sich laut Elternschaft, Schulleitung und der SJB bei den Räumlichkeiten nicht einigen können bzw. zu wenige Räume zur Verfügung stehen und das in einem erst vor wenigen Jahren rundum erneuerten Schulhaus. Die Zuständigkeiten müssen nach Ansicht unserer Fraktion dringend geklärt und eine geeignete Lösung, bzw. Übergangslösung, für die Betroffenen durch die Stadt Karlsruhe zur Planungssicherheit in Aussicht gestellt werden.

Unterzeichnet:

Jürgen Wenzel