Kosten der Sanierung des Badischen Staatstheaters

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

FW|FÜR Fraktion

Veröffentlicht

12. Oktober 2020

Die Sanierung des Badischen Staatstheaters wurde 2015 mit einem Kostenrahmen von 125 Millionen Euro beziffert. Damals versicherte der Oberbürgermeister, dass der Kostendeckel von 125 Millionen auf keinen Fall überschritten werden; die Antwort der Verwaltung: „Die Gesamtkosten von 125 Mio. Euro wurden anhand eines Testentwurfs über Kostenkennwerte ermittelt und als Kostenobergrenze zwischen Land und Stadt vereinbart.“ Damals wurde aber auch bekannt, dass sich ein renommiertes Architekturbüro bei der Ausschreibung gar nicht erst beteiligt hatte mit der Begründung, dass die geforderten Vorgaben des Theater-Um- und Neubaus mit dem vorgegebenen Kostenrahmen nicht umsetzbar seien.
2017 wurden die Kosten überraschend auf 325 Millionen Euro beziffert, drei Jahre später wird nun schon von 500 Millionen Euro ausgegangen. In der angespannten finanziellen Lage der Stadt Karlsruhe erscheint unserer Fraktion die Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt bzw. auf die jetzige Weise als nicht vertretbar, zumal bei Nachfrage die wenigsten Menschen damit rechnen, dass es dabei bleibt.

Fragen an die Stadtverwaltung

1. Auf Grundlage welches Planungsstands wurden die in 2015 (125 Mio. €) und 2017 (325 Mio. €) bezifferten Kosten der Sanierung des Badischen Staatstheaters ermittelt? Bitte die Leistungsphase (1-9) nach HOAI angeben.
1.1. Welche Art der Kostenermittlung (z.B. nach Kostenkennwerten, mit Kosten vergleichbarer Bauvorhaben oder nach Kostenflächenarten) lagen den einzelnen Kostenermittlungen zu Grunde?
1.2. Auf welchem Planungs- und Kostenermittlungsstand beruhen die aktuell genannten 500 Mio. € für die Sanierung?

2. Ist von Risiken in der Bausubstanz des Badischen Staatstheaters auszugehen und sind diese eingeplant? Wurde eine detaillierte Baubestandsaufnahme durchgeführt (mit Schadstoffuntersuchung und Überprüfung des baulichen Brandschutzes)? Falls nicht, warum nicht?
2.1. Welche Risiken sind jetzt schon ersichtlich und wieviel Risikozuschlag wurde prozentual mit in die Kostenermittlung einberechnet?

3. Handelt es sich bei den Angaben um Brutto- oder Netto-Kosten?

4. Handelt es sich bei den ermittelten Kosten um Gesamtherstellungskosten, Gesamtbaukosten oder lediglich um Bauwerkskosten (KG 300+400)? Bitte geben Sie die ermittelten Kostengruppen nach DIN276 an (KG 100-700).
4.1. Sind in der Kostenermittlung Einrichtungsgegenstände bzw. die Ausstattung mitberücksichtigt (Bestuhlung, Videoleinwand, Vorhänge, nicht mit dem Bau fest verbundene technische Ausstattung etc. gemäß KG 600 nach DIN 276)?

5. Wurden Sparpotentiale ermittelt? Wenn ja, wie hoch sind diese und an welcher Stelle?

6. Welche Kosten würden bei dem Projekt entstehen, wenn man ein Planungs- und Baustopp der Sanierung verfügen würde (Sperrvermerk und Neubeschluss der Sanierung) um eine entsprechende Prüfungstiefe zu schaffen?
6.1. Wäre ein Neubau im Vergleich zu einer Sanierung unter den nun bekannten Umständen günstiger?