Verkehrsmittelnutzung bei Dienstreisen/Mobilitätsrichtlinien für Dienstreisen

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

FW|FÜR Fraktion

Veröffentlicht

19. November 2019

Ergänzungsantrag TOP22:

Die Stadtverwaltung setzt baldmöglichst eine Kompensation von CO2 Emissionen für unver- meidliche Dienstreisen mit PKW, Bus oder Flugzeug um.

Begründung

Das Landesreisekostengesetz und die Verwaltungsvorschriften dazu verhindern auf kommunaler Ebene zurzeit die Berücksichtigung von klimarelevanten Bedingungen. Das Land muss erst eine Neuregelung finden. Die Stadt Karlsruhe hat aber die Möglichkeit durch die Kompensation von Emissionen bei Dienstreisen den nötigen Ausgleich zu schaffen, um möglichst klimaneutral, unvermeidliche Dienstreisen durchzuführen.

Auf einer Flugverbindung zwischen Frankfurt und London in Economy-Class würde die Kompensation beispielsweise um die 8 € pro Person bedeuten, die dann an den Karlsruher Klima- fonds oder ähnliche Anbieter entrichtet werden.