Ausgewiesene e-Scooter-Parkflächen

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

Veröffentlicht

11. Januar 2022

zu TOP Ö1 der Sitzung des Hauptausschusses am 11.01.2022
Vorlagen 2021/1368, 2021/1407, 2021/1401/1

Die Verwaltung weist sogenannte e-Scooter-Hubs im Zentrum und an stark frequentierten Orten in Absprache mit den e-Scooter-Betreibern aus, die als Abgabe- und Leihstation fungieren.

Begründung
Gerade an mit e-Scootern stark frequentierten Orten und Plätzen stellen falsch abgestellte e-Scooter ein Problem da. An Orten wie dem Hauptbahnhofvorplatz als auch an den Seitenstraßen zur Fußgängerzone wären ausgewiesene Abstell- und Ausleihorte für das Auffinden und für die Ordnung der e-Scooter hilfreich. Einige Städte praktizieren solche Hubs in Zentrumsnähe schon (siehe Bild). Abstellmöglichkeiten sollten im Umraum dieser ausgewiesenen Parkflächen dann vom Betreiber nicht mehr freigegeben werden.

E-Scooter in einer ausgewiesenen Parkfläche