zu TOP Ö1 der Sitzung des Hauptausschusses am 11.01.2022
Vorlagen 2021/1368, 2021/1407, 2021/1401/1
Die Verwaltung weist sogenannte e-Scooter-Hubs im Zentrum und an stark frequentierten Orten in Absprache mit den e-Scooter-Betreibern aus, die als Abgabe- und Leihstation fungieren.
Begründung
Gerade an mit e-Scootern stark frequentierten Orten und Plätzen stellen falsch abgestellte e-Scooter ein Problem da. An Orten wie dem Hauptbahnhofvorplatz als auch an den Seitenstraßen zur Fußgängerzone wären ausgewiesene Abstell- und Ausleihorte für das Auffinden und für die Ordnung der e-Scooter hilfreich. Einige Städte praktizieren solche Hubs in Zentrumsnähe schon (siehe Bild). Abstellmöglichkeiten sollten im Umraum dieser ausgewiesenen Parkflächen dann vom Betreiber nicht mehr freigegeben werden.