Aussetzung der Sondernutzungsgebühren verlängern

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

Veröffentlicht

25. Februar 2022

Satzungen zur Änderung der folgenden Satzungen der Stadt Karlsruhe
a) über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungsgebührensatzung)
b) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Der Gemeinderat beschließt
1) die „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungsgebührensatzung)“ vom 14.12.2021 (2021/1293, Anlage 1) befristet bis einschließlich 31. Dezember 2022
2) die „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung
von Verwaltungsgebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)“ vom 14.12.2021 (2021/1293, Anlage 2) befristet bis einschließlich 31. Dezember 2022
3) notwendige ergänzende Anpassungen einzelner Gebührentatbestände des Verwaltungsgebührenverzeichnisses in den Bereichen Ordnungswesen, Friedhof- und Bestattungswesen sowie Juristische Dienste, welche in der Satzung vom 14.12.2021 enthalten sind.
4) die Fortführung der erweiterten Sondernutzungsmöglichkeiten außen befristet bis einschließlich 31. Dezember 2022

Begründung
Auf Grund der Pandemie sind u.a. Handel, Gastronomie und Handwerk stark von den Einschränkungen betroffen gewesen. Während sich nun Lockerungen abzeichnen, sollten die Gebühren weiterhin ausgesetzt werden um eine Erholung der wirtschaftlichen Situation zu beschleunigen.

Unterzeichnet:

Jürgen Wenzel
Friedemann Kalmbach
Petra Lorenz