Chipkartensystem als Ablöse der Stempelkarten

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

Veröffentlicht

12. Januar 2022

Zur Aufsichtsratssitzung des KVV am 19. Januar 2022

• Die Gültigkeit und der Bezug von Stempelfahrkarten wird bis zur Schaffung eines Ersatzes durch ein Chipkartensystem aufrechterhalten.

• Die KVV führt ein Chipkartensystem zur Aufladung als Ergänzung zu den mobilen und zum Fahrtantritt entwerteten Fahrkarten ein.

Begründung

Auf die Kritik an der Abschaffung des Stempelfahrkartensystems muss eingegangen werden. Denn dieses ermöglichte verschiedenen Personengruppen den Erwerb und spontanen Fahrtantritt ohne Zeitverlust am Fahrkartenautomaten, sowie ohne ein Smartphone. Zu diesen Personengruppen gehören junge Menschen, die bspw. keine Kreditkarte oder PayPal-Accounts einrichten dürfen oder können, oder noch kein Smartphone besitzen; als auch Menschen, die technisch nicht versiert sind oder sich entschieden haben Smartphones nicht zu nutzen.

Die Technologie der Stempelfahrkarten und dessen Wartung ist veraltet und aufwendig. Die KVV muss aber einen äquivalenten Ersatz schaffen um auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden einzugehen. In dieser Hinsicht wurde in einigen Verbünden, gerade auch international, ein Chipkartensystem eingeführt (bspw. die Oyster Card in London). Die KVV muss hier einen geeigneten Übergang in ein neues System schaffen.