Selbstverpflichtung des Gemeinderats zur Sicherung des gegenwärtigen Leistungsstands im Bereich Schutz, Beratung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE, FW|FÜR

Veröffentlicht

23. Oktober 2019

Interfraktioneller Antrag:

1. Der Gemeinderat verpflichtet sich, in der aktuellen Periode (2019-2024) die aus dem kommunalen Haushalt fließenden Mittel an die Träger*innen im Bereich Schutz, Bera- tung und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mindestens auf dem aktuellen Niveau zu halten und keine Kürzungen in diesem Bereich im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzunehmen.

2. Die Stadtverwaltung führt eine Bestandsanalyse durch und prüft, welche Defizite es auf- zuheben gilt, damit die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt wird. Dabei wird evaluiert, inwieweit und durch welche Maßnahmen und Einrichtungen der- zeit Gewaltschutz und Unterstützung bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugäng- lich und angemessen garantiert ist und wo, in Absprache mit den Träger*innen, ggf. noch Handlungsbedarf besteht.
Für den Bereich der häuslichen Gewalt sind Strukturen und Angebote für betroffene
Kinder ausdrücklich mit einzubeziehen.
Diese Bestandsanalyse und der zusätzliche Bedarf werden umgehend dem Sozialaus- schuss berichtet. Fehlende Maßnahmen im kommunalen Verantwortungsbereich wer- den zeitnah umgesetzt. Die Stadtverwaltung gibt bekannt, bis wann die Bestandsanalyse mit dem zusätzlichen Bedarf fertiggestellt sein wird.

Sachverhalt / Begründung:

Häusliche Gewalt und insbesondere Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem. Jede vierte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von Gewalt durch ihrem Partner oder Expartner bzw. Mann oder Exmann. Neben dem Bund und den Ländern müssen auch die Kommunen ihrer Aufgabe nachkommen, Frauen ausreichend zu schützen und der häuslichen Gewalt mit Präventionsmaßnahmen vorzugreifen.

Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Dieses Überein- kommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusli- cher Gewalt schafft verbindliche Rechtsnormen, an die auch die Kommunen gebunden sind. Die Istanbul-Konvention erkennt das Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt an. Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu schaffen. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Karlsruhe zum Schutz vor Gewalt, zur Beratung und zur Prävention.

In Karlsruhe sind auf dem Gebiet bereits zahlreiche Träger*innen und Vereine tätig. Diese Trä- ger*innen kämpfen mit der unsicheren Finanzierungsstruktur von Haushalt zu Haushalt, weil es sich bei den Mitteln für den Bereich Schutz und Prävention von Gewalt gegen Frauen und häus- licher Gewalt um sogenannte „freiwillige Leistungen“ handelt, obwohl der Schutz vor Gewalt originär Aufgabe der Kommune ist.

Um die bestehenden Unterstützungsangebote im Bereich häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe zu sichern, treten die antragstellenden Fraktionen bis zur Wahl des nächsten Gemeinderats für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur dauerhaften Finanzierung der Träger*innen ein.

Nach Ausarbeitung eines umfassenden Konzepts zur Erfüllung der Istanbul Konvention durch die Stadt Karlsruhe kann im ein oder anderen Bereich die finanzielle Ausstattung der Träger*innen und Vereine nachgeschärft werden.