Die Hortsitutation in Grötzingen muss geregelt werden. Aktuell droht ab den Sommerferien 2025, dass 120 Grundschulkinder in Grötzingen ohne Hort-Betreuung dastehen werden. Der Rechtsanspruch ab Sommer 2026 kommt für sie zu spät. Das Hauptproblem besteht darin, dass sich laut Elternschaft, Schulleitung und der SJB bei den Räumlichkeiten nicht einigen können bzw. zu wenige Räume zur Verfügung stehen, obwohl das Schulhaus erst vor wenigen Jahren rundum erneuert wurde.

Die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler und der Wählergruppe „FÜR Karlsruhe“ (FW|FÜR Karlsruhe Fraktion) setzt sich für eine schnelle Lösung der Hortsituation ein. In einer Anfrage an den Karlsruher Gemeinderat haben sie die Zuständigkeiten und mögliche Lösungen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern erörtert.

Die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler und der Wählergruppe „FÜR Karlsruhe“ fordert eine dringende Klärung der Situation und eine geeignete Lösung bzw. Übergangslösung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die Stadt Karlsruhe. Es ist von großer Bedeutung, dass die Stadt Planungssicherheit für die Elternschaft bietet und ihnen Unterstützung bei den Verhandlungen zwischen Schulleitung und SJB sowie bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten gewährt:

„Das ist eine Notsituation in der schnell reagiert werden muss. Wir hoffen sehr, dass die Stadtverwaltung die Dringlichkeit der Situation erkennt und schnell handelt und die Zuständigkeiten klärt. Die Eltern haben eine schnelle Antwort verdient und das Wohl der Kinder muss gesichert werden“, so Stadtrat Jürgen Wenzel, der mit den betroffenen Eltern in Kontakt steht.

Die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler und der Wählergruppe „FÜR Karlsruhe“ setzt sich aktiv dafür ein, dass die Bildung und Betreuung unserer Kinder in Karlsruhe gewährleistet ist. Sie werden die Entwicklung der Hortsituation in Grötzingen weiterhin aufmerksam verfolgen und sich für eine zufriedenstellende Lösung einsetzen.

FAQ

Bei welchem Amt liegt die Zuständigkeit für die Hortsituation in Grötzingen, vor allem im Übergang zum Schuljahr 2026/27?

Die Zuständigkeiten müssen dringend geklärt werden. Laut Informationen der Elternschaft ist das SJB nicht mehr zuständig, das Schul- und Sportamt jedoch erst ab 2026/27.

Welche Lösung kann die Stadt den betroffenen Schülerinnen und Schülern bzw. Eltern anbieten, bzw. wie kann die Stadt Planungssicherheit für die Elternschaft bieten?

Die Fraktionsgemeinschaft der Freien Wähler und der Wählergruppe „FÜR Karlsruhe“ fordert von der Stadt Karlsruhe eine geeignete Lösung bzw. Übergangslösung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler. Es ist von großer Bedeutung, dass die Stadt Planungssicherheit für die Elternschaft bietet und ihnen Unterstützung bei den Verhandlungen zwischen Schulleitung und SJB sowie bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten gewährt.