Der Vergleich, zu dem der Richter des Verwaltungsgerichtshofes die Parteien aufgefordert hat, brachte eine Menge für den Bau einer zweiten Rheinbrücke: einen Fuß- und Fahrradstreifen, bessere Naturschutzausgleichsmaßnahmen und die verkehrlich unverzichtbare Anbindung an die B36. Lange hat es gedauert und es ist bedauerlich, dass das Land erst durch den Gang zum Gericht dazu gebracht wurde. Zwar wurde dadurch Zeit verloren, dafür aber Qualität dazugewonnen. Das Ergebnis begrüßen wir ausdrücklich und werden dem im Gemeinderat auch zustimmen.
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