Die Stadt Karlsruhe erlässt zukünftig sämtliche Gewerbesteuerbescheide vorläufig, wegen anhängiger Verfahren zur Höhe des Zinssatzes

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Vorgangstyp

Sachstand

Unterzeichner

Veröffentlicht

16. Juli 2021

Antrag

Die Stadt Karlsruhe erlässt zukünftig im Hinblick auf die anhängigen Verfahren am Bundesverfassungsgericht und am Bundesfinanzhof hinsichtlich der Höhe der Zinsen alle Gewerbesteuerbescheide vorläufig.

Begründung
Gemäß dem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 25. April 2018 (Az. IX B 21/18) bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf die Höhe der berechneten Zinsen bzw. der Höhe des Zinssatzes. Hierzu sind Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängig. Bisher erlässt die Stadt Karlsruhe alle Gewerbesteuerbescheide ohne Berücksichtigung dieses Sachverhalts. Dies bedeutet, jedes Unternehmen, bzw. jeder Unternehmer muss Widerspruch gegen die Gewerbesteuerbescheide einlegen um die Bescheide hinsichtlich der anhängigen Verfahren offen zu halten. Um den Aufwand sowohl für die Unternehmen als auch für die Verwaltung zu reduzieren, beantragen wir, dass die Stadt Karlsruhe, dem Beispiel anderer Städte folgte und die Gewerbesteuerbescheide hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 AO in vollem Umfang vorläufig erlässt.