Am vergangenen Mittwoch stand im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe eine mit Spannung erwartete Entscheidung an:
Beraten und beschlossen werden sollte über den Antrag der Freikirche ICF Karlsruhe (International Christian Fellowship) auf offizielle Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Bereits im Vorfeld hatte das Verfahren hohe Wellen geschlagen, begleitet von Berichterstattungen, Debatten und Demonstrationen vor dem Rathaus.

Die Verwaltung der Stadt Karlsruhe hatte den Antrag des ICFs geprüft und dem Ausschuss die Anerkennung empfohlen, da die formalen Voraussetzungen, die Gemeinnützigkeit und die tatsächliche Kinder- und Jugendarbeit nachgewiesen waren. Dennoch entwickelte sich im Bürgersaal eine rund zweistündige, kontroverse Debatte, in der weniger die Qualität der pädagogischen Arbeit, sondern vielmehr theologische Fragen, Vorwürfe zur Missionierung und der Umgang mit queeren Jugendlichen im Fokus standen. Am Ende votierte der Ausschuss mit 17 Stimmen mehrheitlich gegen die Anerkennung – lediglich sechs Mitglieder, darunter ich für FÜR Karlsruhe, stimmten für die Vorlage der Verwaltung.

Uns als FÜR Karlsruhe schmerzt diese Entscheidung und markiert eine bedenkliche Entwicklung in unserer kommunalen Debattenkultur. Wo die städtische Fachverwaltung zu einem klaren, rechtssicheren Votum kam, überwogen im Gremium letztlich politische Vorbehalte, pauschale Ängste und weltanschauliche Gräben. Wer für ein weltoffenes und vielfältiges Karlsruhe eintritt, muss diesen Anspruch gerade dann glaubwürdig vertreten, wenn es um Akteure mit einem eigenständigen, wertebasierten Profil geht.

Der deutsche Rechtsstaat sieht bei der Anerkennung von Trägern bewusst keine Gesinnungsprüfung vor: Ist ein Träger gemeinnützig, leistet er kontinuierliche Jugendarbeit, legt ein funktionierendes Schutzkonzept vor und arbeitet auf dem Boden des Grundgesetzes, steht ihm die Trägerschaft rechtlich zu. Das ICF Karlsruhe hat all diese Voraussetzungen erfüllt. Auch das Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt wurde ordnungsgemäß vorgelegt und von den städtischen Fachstellen ohne Beanstandung geprüft. Das Kinder- und Jugendhilferecht verlangt kein gesondertes weltanschauliches Zusatzkonzept. Ebenso wenig darf es eine juristische Sippenhaftung für theologische Aussagen anderer ICF-Standorte in Zürich oder München geben; entscheidend ist allein das Handeln des eigenständigen Vereins hier vor Ort.

In der Diskussion entstand zudem das Bild, Angebote für Kinder dienten allein einer unausweichlichen Missionierung. Das verkennt die gelebte Realität: Mit Musicals, Camps und Ferienangeboten erreicht das ICF wöchentlich zwischen 250 und 330 junge Menschen und setzt damit einen eigenständigen, wertvollen Schwerpunkt in unserer Stadt. Ein christliches Profil schließt Trägerschaften keineswegs aus, andernfalls müsste man der gesamten kirchlichen Jugendarbeit das Vertrauen entziehen. Angebote wie die Gebetsseelsorge (SOZO), die medial diskutiert wurden, richten sich ausschließlich auf freiwilliger Basis an mündige Erwachsene, sind strukturell völlig von der Jugendarbeit getrennt und können rechtlich kein Versagungsgrund sein. Wenn Familien und Jugendliche diese Angebote freiwillig und gern wahrnehmen, sollte die Politik diesen Einsatz respektieren, statt ihn mit Misstrauen zu begegnen.

In meinem Redebeitrag im Jugendhilfeausschuss habe ich daran erinnert, dass die Grundwerte unserer Verfassung – die Würde des Menschen, gegenseitige Toleranz und Nächstenliebe – auf einem christlichen Fundament fußen. Der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann; deshalb sind lebendige Religionsgemeinschaften unverzichtbar. Artikel 4 des Grundgesetzes schützt die Religionsfreiheit und damit auch das Recht, ein biblisches Welt- und Familienbild zu vermitteln, solange das Kindeswohl gewahrt bleibt.

Trotz dieser Fehlentscheidung unterstütze ich die versöhnliche Haltung der Freikirche: Wir wollen in Karlsruhe verbinden und keine neuen Gräben aufreißen. Man darf enttäuscht sein, ohne bitter zu werden. Ich ermutige das ICF Karlsruhe, im konstruktiven Gespräch zu bleiben, die Vereinssatzung hinsichtlich des eigenständigen Hauptzwecks der Jugendhilfe zu präzisieren und das formale Gewaltschutzkonzept detailliert weiterzuentwickeln. Liegen diese Schritte vor, sollte ein erneuter Antrag gestellt werden, um die rechtliche und fachliche Basis unanfechtbar zu machen. Es wäre das beste Zeichen für Toleranz, wenn Stadtverwaltung, Gemeinderat und Freikirche am Ende als verlässliche Partner zusammenfinden. FÜR Karlsruhe wird sich weiter dafür einsetzen, dass im Rathaus nach Recht, Fakten und Fairness geurteilt wird – nicht nach weltanschaulichen Vorbehalten.