Die Fraktionsgemeinschaft aus Freien Wählern und der Wählergruppe „FÜR Karlsruhe“ hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, um Klarheit über die Zukunft der Horte und den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung zu schaffen.

Hintergrund ist das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das 2021 mit einer Mehrheit der CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossen worden ist. Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Dieser Rechtsanspruch umfasst einen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen, auch während der Ferien, abzüglich maximal vier Wochen Schließzeit, die von den Ländern zu bestimmen sind.

Das bringt auch in Karlsruhe weitreichende Veränderungen für das Bildungs- und Betreuungssystem mit sich. Die Stadt Karlsruhe geht nun mit einem Strategiepapier für das Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) auf den neuen Rechtsanspruch ein. Die Fraktionsgmeinschaft möchte dazu konkret wissen, wie das Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) zur Umsetzung des Rechtsanspruchs beitragen kann und inwieweit die bisherigen Hortangebote in dieses System integriert werden. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, ob und wie die freien Träger in die Entwicklung des SKiBB eingebunden wurden und welche Rolle sie künftig spielen werden.

„Der neue gesetzliche Rechtsanspruch und die mögliche Schließung von Horten in Karlsruhe führen zu Unsicherheit bei Eltern, Schulen und pädagogischen Fachkräften“, erklärt Fraktionsvorsitzender Friedemann Kalmbach. „Um diesen Prozess möglichst transparent zu gestalten und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, müssen die genannten Fragen ausführlich und klar beantwortet werden.“ Mit der Anfrage solle frühzeitig eine Debatte zur Klärung angestoßen werden.

Die Fraktionsgemeinschaft möchte sicherstellen, dass die bewährte Hortlandschaft in Karlsruhe nicht durch den Ausbau der Ganztagsschulen verloren geht, sondern sinnvoll in das neue System integriert wird. Zudem ist es wichtig zu klären, ob neue Betreuungsräume geschaffen werden müssen und wie sich dies auf die bestehenden Einrichtungen auswirken wird.
Ein weiteres zentrales Thema sind die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Elternschaft und die Stadt Karlsruhe. Es gilt zu prüfen, welche Kosten auf die Beteiligten zukommen und wie eine faire Kostenverteilung gewährleistet werden kann.